Pflegegutachten
Als unabhängiger Pflegesachverständiger erstelle ich wissenschaftliche Pflegegutachten gemäß den gesetzlichen Anforderungen aus den Sozialgesetzbüchern I- XII und den daraus abgeleiteten Begutachtungsrichtlinien.
Dabei werden gutachterliche Aussagen getroffen zur:
Pflegebedürftigkeit und der aktuellen Pflegeeinstufung. Prüfung des Pflegebedarfs. Feststellung der Kausalität zwischen Pflegebedarf und den körperlichen Einschränkungen. Empfehlung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel und Reha- Maßnahmen welche den Pflegebedarf beeinflussen können. Pflegequalität und der Versorgungssituation. Prüfung des Pflegezustandes des Patienten, der Pflegesituation und der pflegerischen Versorgungsqualität. Prüfungen bei Verdacht auf Pflegefehler, Beweissicherung und Bewertung von pflegerischen Behandlungsfehlern. Pflegedokumentation und der Pflegeevaluation. Prüfungen auf inhaltliche Vollständigkeit, Aussagekraft und Handlungsrelevanz. Prüfung der Durchführung des nachvollziehbaren Pflegeprozess und Pflegeevaluation. Diese Pflegegutachten dienen Rechtsanwälten und Richtern bei der Beantwortung von spezifischen Beweisfragen z. Bsp. in Sozialgerichtsverfahren. Versicherungen bei der Prüfung und Feststellung der Kausalität von Pflegebedarf bei Schadensfällen zum Beispiel bei pflegerelevanten Unfallfolgen. Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen bei Streitfällen und im Vorfeld von Klagen zur Klärung der Sachlage um höhere Kosten zu vermeiden. Sie können Sie mit dem Gutachten Ihre Ansprüche gegenüber von Versicherungen begründen und im Rahmen einer Klage als Beweismittel einbringen. Pflegeberatungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit dem Eintreten von Pflegebedürftigkeit entstehen eine Vielzahl von Fragen, wie die neue Situation gemeistert werden kann.
Welche Möglichkeiten bietet die Pflegeversicherung? Was bedeutete die Pflegestufen? Wie kann die häusliche Pflege gesichert werden, wie soll die Pflege organisiert werden, welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, ist im Heim die Pflegequalität wirklich in Ordnung? Wie kommen die Angehörigen mit der Situation zurecht, insbesondere im Hinblick auf Altersdemenz und psychiatrischen Erkrankungen? Welche Hilfsmittel gibt es, wie werden sie richtig benutzt?
Zu diesen und weiteren Fragen biete ich Ihnen :
Individuelle Pflegeberatungen vor Ort, ich mache mir ein Bild von der Situation und berate Sie pflegefachlich in einem persönlichen Gespräch. Ich mache mir ein Bild von der Situation bei Ihnen vor Ort und berate Sie in einem persönlichen Gespräch eingehend zu Fragen rund um die Pflege.
Dazu gehört die Beratung zur Wohnumfeldverbesserung und über den Einsatz von alltagserleichternden Pflegehilfsmitteln, um im häuslichen Umfeld eine optimale Pflegesituation herzustellen und den Alltag des Pflegebedürftigen und der Pflegenden zu erleichtern. Hierzu gehört die Sichtung des Wohnumfeldes und Beratung zu notwendigen Veränderungen oder Umbaumaßnahmen ( z. Bsp. Türen, Badezimmer ).
Beratung und Vermittlung von Informationen über Hilfsangebote in der näheren Umgebung. (Selbsthilfegruppen, Behindertenfahrdienste, Tagesstätten, Kurzzeitpflegeunterbringungen usw.)
Beratung zu der Organisation der häuslichen oder stationären Pflegeversorgung
Prüfung der Versorgungsqualität und neutrale Qualitätskontrolle von Pflegeeinrichtungen und professionellen Anbietern; Feststellung der Pflegesituation und Prüfung der Pflegequalität ggf. Beweissicherung bei Verdacht auf Pflegefehler.
Beratungen und Dienstleistungen zu den Pflegestufen. Ich berate Sie im Zusammenhang mit der Einstufung der Pflegebedürftigkeit und vor bzw. im Widerspruchsverfahren.
Ich berate Sie im Zusammenhang mit der Einstufung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI (Pflegeversicherung).
Hierzu gehört die
Vorbereitung auf die MDK- Begutachtung. Eine optimale Vorbereitung auf die Begutachtung unterstützt den MDK Gutachter dabei, alle bewertbaren Informationen über den notwendigen Pflegeaufwand zu Erkennen um die “richtige” Pflegestufe zu empfehlen. Dies vermeidet einen langwierigen Streit mit der Pflegekasse. Hierzu gehört die Erstellung eines Pflegetagebuches (mit einer Pflegezeiterfassung) und einer individuellen Pflegeplanung.
Auf Ihren Wunsch bin ich auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) anwesend.
Beratung über fachgerechte Einstufung in die Pflegestufen. Wenn Sie unsicher sind, inwieweit die Pflegestufe wirklich zutrifft, berate ich Sie hierzu eingehend. Auf Ihren Wunsch überprüfe ich Ihre aktuelle Einstufung.
Dazu gehört die:
Überprüfung der MDK-Pflege- Gutachten. Bewertung inwieweit die funktionellen Defizite und pflegeerschwerenden Faktoren vollständig erfasst wurden und mit dem tatsächlichen Hilfebedarf übereinstimmen. Diese neutrale Meinung dient der Klärung der Sachlage im Vorfeld von Klagen, bevor im Widerspruchsverfahren hohe Kosten entstehen.
Erstellung von pflegefachlichen Privatgutachten Erstellung von Privatgutachten zur Pflegebedürftigkeit mit dem Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse oder anderen Versicherungen (zum Beispiel bei pflegerelevanten Unfallfolgen) begründen können .
Pflegeschulungen für pflegende Angehörige oder sonstige Laien, praktische Anleitungen und Übungen in der häuslichen Umgebung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen.
Die meisten pflegenden Angehörigen haben keine oder nur wenig Erfahrungen bei der Betreung und Versorgung von Kranken. Dadurch entstehen oftmals Unsicherheiten bei der Ausübung der Pflegemaßnahmen.
Hierzu biete ich Ihnen Schulungen, praktische Anleitungen und Übungen in der häuslichen Umgebung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen.
Dazu gehören:
Die Anleitung bei Pflegemaßnahmen mit Hinweisen, worauf bei der Pflege eines Angehörigen zu achten ist;
Tipps und Tricks, welche den Pflegealltag erleichtern und beim Umgang mit schwierigen Pflegesituationen helfen;
Praktische Übungen im Umgang mit den Hilfsmitteln sowie Anleitung wie diese optimal genutzt werden, um die Pflege zu erleichtern.
Kosten:
Die telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenlos.
Hierbei kläre ich mit Ihnen im Vorfeld wo und wie ich Ihnen helfen kann, den Umfang der notwendigen Beratungen und die voraussichtlichen Kosten.
Ich bemesse mein Honorar nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG. Die Kosten für die persönliche Beratung vor Ort ist abhängig vom Zeitaufwand und Anfahrtsweg. Grundsätzlich beträgt das Honorar für 30 Minuten 30,-€
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